Kirche in der Polizei

Die christlichen Kirchen bieten mit ihren Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorgern Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei bei der Bewältigung ihrer Aufgaben Rat, Unterstützung und Begleitung an. Sie tun dies zwar auf dem Hintergrund ihres Glaubens, aber unabhängig von konfessioneller oder religiöser Bindung der Angehörigen der Polizei.
Die Polizeiseelsorge gilt also den Frauen und Männern, die in den Polizei-Organisationen Dienst leisten. Die pastorale Sorge der Kirche gilt damit den Menschen, nicht der Organisation.

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Berufsethik

Der Polizeiberuf mit seinen besonderen Gefahren und Pflichten fordert heraus, immer wieder neu Werte und Normen des beruflichen Handelns zu reflektieren und sich bewusst zu machen. Berufsethische Reflexion ist ein wichtiger Beitrag zum verantwortlichen, angemessenen und darum auch zufrieden stellenden Umgang mit Menschen und Aufgaben.

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Seelsorge für Polizistinnen und Polizisten

Polizistinnen und Polizisten haben den schönsten Beruf – nach Polizeiseelsorger – (analog eines Zitates von Franz Müntefering). Sie haben einen „wunderbaren Beruf“, aber einen „an Wunden reichen Beruf“, wie Prof. Trappe sagt. Die Polizeiseelsorge möchte die Polizistinnen und Polizisten des Landes begleiten, dass sie sich ihren Beruf als schönsten, wunderbaren erhalten kann und wenn ihnen vor allem seelische Wunden zugefügt wurden bei deren Versorgung mithelfen.
Das umfasst die Begleitung bei/nach dienstlichen Ereignissen und Konflikten, wie bei privaten Sorgen und Nöten.
Dieses Angebot gilt auch für die sonstigen Bediensteten der Landespolizeien.

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Aufgaben im Überblick

Die Polizeiseelsorge gilt den Frauen und Männern, die in den Polizei-Organisationen Dienst leisten. Die pastorale Sorge der Kirche gilt also den Menschen, nicht der Organisation.

Polizei ist in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Die Polizeiseelsorge gliedert sich entsprechend. Die Landesdekane bzw. Länderbeauftragten sind die Ansprechpartner der katholischen Kirche für die Leitung der Polizei im jeweiligen Bundesland.

In den jeweiligen Bistümern haben die Bischöfe für die auf den Polizeiberuf bezogene Seelsorge für ihren Bereich Diözesanbeauftragte berufen. Die Seelsorge wird vor Ort in den Organisationseinheiten der Polizei geleistet. Bundesweit arbeiten zur Zeit etwa 110 Frauen und Männer als katholische Polizeiseelsorgerinnen und -seelsorger in den Länderpolizeien.

Die Polizeiseelsorge gibt es aber auch für die Bundespolizei. Dort sind 10 Seelsorger Ansprechpartner für die Kolleginnen und Kollegen.

Alle Polizeiseelsorgerinnen und -seelsorger in den Länderpolizeien sind ihren Bischöfen verantwortlich und bei ihren seelsorglichen Tätigkeiten von staatlichen und polizeilichen Weisungen unabhängig.
Die Seelsorger der Bundespolizei sind dem Polizeibischof verantwortlich.

Alle Polizeiseelsorger und -seelsorgerinnen aber unterliegen der Schweigepflicht.

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Spruch des Tages

„Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“ Mt 18, 20

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