Aufgaben im Überblick
Die Polizeiseelsorge gilt den Frauen und Männern, die in den Polizei-Organisationen Dienst leisten. Die pastorale Sorge der Kirche gilt also den Menschen, nicht der Organisation.
Polizei ist in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache. Die Polizeiseelsorge gliedert sich entsprechend. Die Landesdekane bzw. Länderbeauftragten sind die Ansprechpartner der katholischen Kirche für die Leitung der Polizei im jeweiligen Bundesland.
In den jeweiligen Bistümern haben die Bischöfe für die auf den Polizeiberuf bezogene Seelsorge für ihren Bereich Diözesanbeauftragte berufen. Die Seelsorge wird vor Ort in den Organisationseinheiten der Polizei geleistet. Bundesweit arbeiten zur Zeit etwa 110 Frauen und Männer als katholische Polizeiseelsorgerinnen und -seelsorger in den Länderpolizeien.
Die Polizeiseelsorge gibt es aber auch für die Bundespolizei. Dort sind 10 Seelsorger Ansprechpartner für die Kolleginnen und Kollegen.
Alle Polizeiseelsorgerinnen und -seelsorger in den Länderpolizeien sind ihren Bischöfen verantwortlich und bei ihren seelsorglichen Tätigkeiten von staatlichen und polizeilichen Weisungen unabhängig.
Die Seelsorger der Bundespolizei sind dem Polizeibischof verantwortlich.
Alle Polizeiseelsorger und -seelsorgerinnen aber unterliegen der Schweigepflicht.