Zur Not ein bisschen Folter ? - Nein !
Bernd Wübbeke
Landesdekan für Polizei- und Zollseelsorge
Niedersachsen
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Nach den terroristischen Anschlägen in London, Madrid und New York aber auch nach verbrecherischen Entführungen kommt die Frage wieder in die Debatte: Zur Not ein bisschen Folter ?
Zwar sind die völkerrechtlichen und gesetzlichen Regeln eindeutig: Folter ist ver-boten. Aber mit Rücksicht auf mögliche Fälle wird dennoch heftig debattiert - oft genug mit heißem Herzen, hoffentlich aber auch mit kühlem Kopf.
Im Katechismus der Katholischen Kirche findet sich dazu die klare Aussage: "Folterungen, die körperliche oder seelische Gewalt anwendet, um Geständnisse zu erpressen, Schuldige zu bestrafen, Opponenten Angst einzujagen oder Haß zu befriedigen, widerspricht der Achtung vor der Person und der Menschen-würde." (KKK 2297).
Ein klares Nein zur Folter. Warum? Sie wurde von der moraltheologischen Tradition als Angriff auf das Gewissen verstanden. Aber: das ethische Urteilsvermögen eines Menschen ist das Gewissen: "Im Innersten des Menschen wirkt das Gewissen. Es gebietet zum gegebenen Zeitpunkt, das Gute zu tun und das Böse zu unterlassen. Es urteilt auch über die konkreten Entscheidungen, in dem es den guten zustimmt, die schlechten missbilligt." so die Lehre der Kirche. Wer einen Menschen foltert, zerstört mit diesem Angriff sein Urteils- und Unterscheidungsvermögen zwischen Gut und Böse. Wie aber könnte man jemanden foltern um ihn zu verantwortlichem Handeln zu zwingen?
Gegen das Verbot der Folter - in Bezug auf das Erzwingen von Geständnissen schon 866 n. Chr. erstmalig in der Lehrtradition erwähnt - wurde in der Vergangenheit innerhalb der Kirche oft selber verstoßen. Das muss in diesem Zusammenhang festgehalten werden.
Schließlich: es gibt tatsächlich Notsituationen, die sich kein Mensch sich herbei wünschen wird - z.B. Verbrechen wie Kindesentführungen oder terroristische Bedrohungen. Es widerspricht aber aller Vernunft, von Ausnahmesituationen her allgemein gültige Regeln für das Zusammenleben von Menschen zu entwickeln.
Bernd Wübbeke, Landespolizeidekan Niedersachsen bernd.wuebbeke@polizeiseelsorge.org
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